(siehe BildnachweisPSI-Quadrat,Nr. 35)

Akute Hilfen für Teams und Mitarbeiter*innen

psychosoziale Akuthilfen helfen ihren Mitarbeitern belastende Ereignisse zu verarbeiten.

Das Arbeitsschutzgesetzt sieht vor, dass psychische Gefährdungen am Arbeitsplatz ausreichend berücksichtigt und Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen. Hierfür ist es notwendig geeignete Angebote für Mitarbeiter*innen zu schaffen.  Dazu zählen auch Angebote, die Mitarbeiter*innen nach psychisch belastenden Ereignissen auffangen und diese mit Ihnen bearbeiten. Ereignisse, die einer solchen Aufarbeitung bedürfen sind: Überfälle (z.B. auf Banken und Tankstellen), Arbeitsunfälle, Tod eines Kollegen, Gewalt oder sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Soziale Einrichtungen etc.) und viele Ereignisse mehr. Da das Maß der Belastung unterschiedlich ist, empfiehlt es sich ausgebildete Fachleute für die Ersteinschätzung im Unternehmen zu haben. Entsprechende Kurse finden sie an unserer Akademie. Die direkte Betreuung ihrer Mitarbeiter übernehmen wir dann für Sie.

Unser Angebot

  • psychosoziale Notfallversorgung, Krisenintervention und psychosoziale Akuthilfen in Organisationen und Unternehmen
  • Teaminterventionen und Teamnachbesprechungen
  • Einzelgespräche
  • Vermittlung in weitere Beratung
  • In meinem Radius von 100 km um Gießen organisieren wir schnellstmöglich eine persönliche Intervention. Darüber hinaus bieten wir online Gespräche an oder kontaktieren einen Netzwerkpartner
  • Alle Gespräche bei und mit uns unterliegen der Schweigepflicht

Unsere Erfahrung.....

Wir haben über 15 Jahre Erfahrung in psychosozialer Notfallversorgung und psychosozialen Akuthilfen. Die Grundlage unserer Erfahrungen liegen in der öffentlichen Gefahrenabwehr wie Rettungsdienst, Feuerwehr und Katastrophenschutz. Weiterhin haben wir lange praktische Erfahrungen in Krisenintervention in sozialen Unternehmen. 

Seit einiger Zeit betreuen wir regelhaft Unternehmen aus dem Dienstleistungs- und Produktionssektor.

Unsere Mitarbeiter*innen sind Fachleute mit einschlägigem Studium und Ausbildung wie z.B. 80 stündige Ausbildung nach Vorgaben des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe oder nach Standards von SBE e.V. (Stressbearbeitung nach belastenden Ereignissen).